Informationen zum Umgang mit der 2G-Regelung auf Dortmunder Sportplätzen

Die gestrige Kommunikation und Berichterstattung zum Thema Beschränkungen für städtische Sportplatz hat zu großen Irritationen geführt. Aus diesem Grund stellt der Fußballkreis Dortmund in Absprache mit der Stadt Dortmund folgendes klar:
Die städtischen Sportanlagen – unter anderem Sporthallen und Sportplätze – sind von den Beschränkungen der 2G-Regeln nicht betroffen.
Sollte sich etwas ändern, informieren wir entsprechend.