Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) versteht sich als ein Verband für alle. Alle Menschen, die wollen, sollen die Möglichkeit bekommen, in ihren Vereinen Sport treiben zu können.
Grundlage ist das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet – neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen – eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen abgestimmte Regelungen.Informationen für interessierte Mannschaften zur Teilnahme in den Altersgruppen U12/U15/Ü15/Ü18 sind über den Inklusionsbeauftragten Dietmar Sonius oder die hauptamtliche Ansprechpartnerin Elke Robert jederzeit abrufbar.