Hier erfahren Sie alles, was Sie an Informationen benötigen, wenn Sie ein eigenes Turnier ausrichten möchten.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen steht Ihnen die Ansprechperson des Kreises zur Verfügung. Diese finden Sie bei den Staffelleiter*innen.
Fußballturniere im Freien und in der Halle sind genehmigungs- und gebührenpflichtig.
Der Genehmigungsantrag ist mindestens einen Monat vor dem Turnier vom Veranstalter unter Vorlage
2. Voraussetzung für eine Genehmigung:
3. Genehmigungsgebühr:
Die Genehmigungsgebühr (25 € pro Turnier) wird nach vorheriger Veröffentlichung in den Offiziellen Mitteilungen des FLVW vom Vereinskonto abgebucht.
4. Schiedsrichter (SR):
SR werden vom zuständigen SR-Ansetzer zu den Turnierspielen eingeladen, so dass eine zusätzliche SR-Anforderung entfällt.
5. Spielberichte:
Die Turnier-Spielberichte und die kompletten Ergebnislisten sind innerhalb von 7 Tagen nach Turnierende an die Spielleitenden Stelle des Kreises zu senden. Nehmen Mannschaften aus anderen Sportkreisen an der Veranstaltung teil, so ist der Spielleitenden Stelle des anderen Kreises eine Kopie des Spielberichtes zu zusenden. Sind die entsprechenden Anschriften nicht bekannt, so sind Kopien der Turnier-Spielberichte und Freiumschläge beizufügen.
Bei Teilnahme ausländischer Mannschaften ist eine Genehmigung vom DFB erforderlich.
6. Spielberechtigung:
An Turnierspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die für Freundschaftsspiele ihres Vereins spielberechtigt und nicht gesperrt sind.
7. Spielregeln:
Für die Turnierspiele gelten die Satzungen und Ordnungen des WDFV und FLVW, sowie die amtlichen Fußballregeln der FIFA in den jeweils gültigen Fassungen.
Für die Halle gelten darüber hinaus die FLVW-Bestimmungen für Hallenfußballturniere.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen steht Ihnen die Ansprechperson des Kreises zur Verfügung. Diese finden Sie bei den Staffelleiter*innen.
Durchführungsbestimmungen für Fußballturniere
1. Allgemeines:Fußballturniere im Freien und in der Halle sind genehmigungs- und gebührenpflichtig.
Der Genehmigungsantrag ist mindestens einen Monat vor dem Turnier vom Veranstalter unter Vorlage
- der Turnierbestimmungen,
- einer Liste der teilnehmenden Mannschaften und
- eines Spiel-Zeitplanes
2. Voraussetzung für eine Genehmigung:
- Die Genehmigung wird nur unter Beachtung der §§ 5, 65 - 68 SpO/WDFV und der §§ 11 und 11a SpO/DFB erteilt.
- Der antragstellende Verein muss selbst am Turnier teilnehmen.
- Insgesamt müssen mindestens vier Mannschaften am Turnier teilnehmen.
3. Genehmigungsgebühr:
Die Genehmigungsgebühr (25 € pro Turnier) wird nach vorheriger Veröffentlichung in den Offiziellen Mitteilungen des FLVW vom Vereinskonto abgebucht.
4. Schiedsrichter (SR):
SR werden vom zuständigen SR-Ansetzer zu den Turnierspielen eingeladen, so dass eine zusätzliche SR-Anforderung entfällt.
5. Spielberichte:
Die Turnier-Spielberichte und die kompletten Ergebnislisten sind innerhalb von 7 Tagen nach Turnierende an die Spielleitenden Stelle des Kreises zu senden. Nehmen Mannschaften aus anderen Sportkreisen an der Veranstaltung teil, so ist der Spielleitenden Stelle des anderen Kreises eine Kopie des Spielberichtes zu zusenden. Sind die entsprechenden Anschriften nicht bekannt, so sind Kopien der Turnier-Spielberichte und Freiumschläge beizufügen.
Bei Teilnahme ausländischer Mannschaften ist eine Genehmigung vom DFB erforderlich.
6. Spielberechtigung:
An Turnierspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die für Freundschaftsspiele ihres Vereins spielberechtigt und nicht gesperrt sind.
7. Spielregeln:
Für die Turnierspiele gelten die Satzungen und Ordnungen des WDFV und FLVW, sowie die amtlichen Fußballregeln der FIFA in den jeweils gültigen Fassungen.
Für die Halle gelten darüber hinaus die FLVW-Bestimmungen für Hallenfußballturniere.
Ansprechperson
JZ