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Jugendfussball_Spielbetrieb_Organisatorisches
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Organisatorisches

Reibungsloser Ablauf für die Jugend

Vereinswechsel, Passangelegenheiten, Seniorenerklärung und vieles mehr: Vorstände, Jugendleiter*innen und Trainer*innen haben abseits des Sportplatzes allerhand formelle Aufgaben zu bewältigen. Der Kreis Dortmund unterstützt hierbei gebündelt mit Informationen, Downloads und Ansprechpersonen.

Die meisten organisatorischen Punkte fallen vor Beginn der neuen Saison an. Der Kreis stellt mit den Durchführungsbestimmungen  sowie den Jugendordnungen des Verbabdes einen einheitlichen Rahmen für den Spielbetrieb und veröffentlicht die Auf- und Abstiegsregelungen. Mannschaften und Spieler müssen gemeldet, Vereinswechsel und Neuanmeldungen rechtzeitig eingereicht und Freundschaftsspiele zur Vorbereitung verabredet werden. Was können zwei Vereine tun, die beide in einer Altersklasse zu wenig Spieler haben und eine Jugendspielgemeinschaft gründen wollen? Wie darf man den neuen Sponsor auf dem Trikot präsentieren? Und welche Regeln gilt es beim Filmen von Jugendspielen zu beachten? Nachfolgend finden Sie alle Informationen und PDF-Dateien zum Herunterladen. Unter Formulare und Vordrucke finden Sie zudem weitere PDF-Downloads in der Übersicht. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an die Ansprechperson des Kreises.

Durchführungsbestimmungen

Um einen einheitlichen Rahmen zu schaffen, gibt der Kreis Dortmund Durchführungsbestimmungen vor. Diese basieren auf der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV).


Downloads:

  • Durchführungsbestimmungen Kreis 11 25/26 - Allgemeine Bestimmungen
  • Durchführungsbestimmungen Kreis 11 25/26 - Kreisspielbetrieb Jugend (Junioren + Juniorinnen)
  • Durchführungsbestimmungen Kreis 11 25/26 - Kreispokal Jugend (Junioren + Juniorinnen)
  • FLVW-Schiedsrichter-Spesenliste (Kreisligen)
  • Durchführungsbestimmung Rückstufung Juniorinnen
  • Durchführungsbestimmungen Mädchen in Jungenmannschaften
  • Festspielregelung
  • Flexible Mannschaftsgrößen (Norweger Modell)
  • Richtlinie zur Gründung eines Jugendfördervereins (JFV)

Ordnungen des WDFV und des FLVW

Wie sind die Altersklassen in der Jugend eingeteilt? Darf auch in älteren Altersklassen mitspielen? Und wie oft darf man in einem Juniorenspiel wechseln? – Damit diese und viele weiteren elementaren Fragen geregelt sind, bedarf es Ordnungen, die einen einheitlichen Spielbetrieb gewährleisten. Diese Regelungen haben dabei für alle Vereine und deren Mannschaften die gleiche Gültigkeit und helfen bei der Durchführung der Spiele.

Für den Jugendfußball in Westfalen ist die Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) maßgebend. Die Fußball-Verbände Westfalen, Niederrhein und Mittelrhein haben gemeinsame Ordnungen zur Organisation des Spielbetriebes erarbeitet. In diesen Ordnungen sind unter anderem wichtige Punkte, wie zum Beispiel die Vorgehensweise bei Vereinswechseln, festgelegt.

Die allgemeine Organisation des Jugendfußballs im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) im Verband und im Kreis Dortmund ist in der FLVW-Fußballjugendordnung erklärt.


Downloads:

  • Fußballjugendordnung
  • Altersklasseneinteilung 2025/26

Auf- und Abstiegsregelung im Jugendfußball

Ab der Altersstufe U12/13 (D-Junioren) ist es im Spielbetrieb des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) möglich, in höhere Spielklassen aufzusteigen. Wie genau der Auf- und Abstieg in den unterschiedlichen Altersklassen geregelt ist und was es dabei zu beachten gibt, ist in den Durchführungsbestimmungen des Kreis Dortmund aufgeführt. Diese werden jährlich vor Saisonbeginn veröffentlicht. Der Aufstieg in die Bezirksliga erfolgt über eine Aufstiegsrunde. Die Mannschaften qualifizieren sich zur Teilnahme an einer solchen über den Spielbetrieb im Kreis Dortmund. Bei den D-Junioren muss neben der sportlichen Qualifikation noch eine Zulassungserklärung beim Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) eingereicht werden.
 

Download:

  • Auf- und Abstiegsregelungen 2024/25

Jugendspielgemeinschaften: Gemeinsam sind wir stärker

Der demographische Wandel macht vor allem den Amateurvereinen im ländlichen Raum zu schaffen. Viele Mannschaften haben gerade in den oberen Altersklassen Schwierigkeiten, eine Startelf zu füllen. Hier kann die Bildung einer Jugendspielgemeinschaft (JSG) helfen. Sie ist eine Kooperation örtlich nah beieinander liegender Vereine, die gemeinsam für eine Saison am Spielbetrieb teilnehmen.

Für die Bildung von Jugendspielgemeinschaften sind die in den Durchführungsbestimmungen hinterlegten Hinweise zu beachten und der entsprechende Antrag auszufüllen.
 

Downloads:

  • Durchführungsbestimmungen Jugendspielgemeinschaften
  • Antrag Jugendspielgemeinschaft

Die Plattform für den Teampartner: Trikotwerbung

Autohäuser, Bäckerein oder die Apotheke um die Ecke – die Palette der Sponsoren von westfälischen Jugendmannschaften ist riesig. Und alle sollen für ihr Engagement eine entsprechende Plattform bekommen. Die nächstliegende Variante: Die Trikotwerbung. Damit Mannschaften für ihren Partner werben können, bedarf es einer Genehmigung durch den Kreisvorstand. Dabei sind zum Beispiel die Art und Größe der Werbung oder das Antragsverfahren zu beachten. Die genauen Details können Sie den Durchführungsbestimmungen für Trikotwerbung entnehmen.
 

Downloads:

  • Durchführungsbestimmungen Trikotwerbung (ab Saison 2022/23)
  • Antrag Trikotwerbung Jugend (Word)

Hinweise zu Bewegtbildaufnahmen im Jugend- und Amateurfußball

Der Amateur- und Jugendfußball in Westfalen ist attraktiv – für Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Plätzen, aber auch für Zuseherinnen und Zuseher im Internet. Immer mehr Verlagshäuser, Produktionsfirmen oder Filmteams setzen auch im Bewegtbild verstärkt auf Amateurfußball aus der Region und filmen Spiele jenseits der Profiligen. Dabei gilt es sowohl für die Medienschaffenden als auch für die spielleitenden Stellen und Vereine einige Grundregeln zu beachten.

PDF-Leitfaden für Vereine und Bildproduzenten

Aus diesem Grund hat der FLVW zur Saison 2019/20 einen Leitfaden zum Umgang mit Bewegtbild- und Fotoaufnahmen veröffentlicht. Die Handlungsempfehlungen, die auch mit Medienhäusern erarbeitet und abgestimmt worden sind, können Sie als PDF-Datei herunterladen. Das Dokument enthält Mindeststandards und hilfreiche Hinweise zum Umgang mit (Bewegt-)Bildaufnahmen – auch unter der Berücksichtigung von Persönlichkeits- und Urheberrechten.

Auch das Live-Streaming über automatisierte Kamerasysteme, das durch verschiedene Medienunternehmen angeboten wird, ist für westfälische Vereine dank einer Rahmenvereinbarung zwischen den Anbietern und dem FLVW möglich – jedoch nur für die Senior*innen. Im Jugendfußball sind verbandsweit keine Livestreaming-Angebote zugelassen. Die wichtigsten Eckdaten sind ebenfalls in den Handlungsempfehlungen aufgeführt.

Freie Wahl bei Live-Streaming-Anbietern

Der FLVW empfiehlt allen, die Mindeststandards einzuhalten und hofft, damit für alle Beteiligten Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen. Daran haben insbesondere die Mitgliedsvereine ein besonderes Interesse: zum Schutz ihrer Mitglieder, Sportler*innen und Zuschauer*innen, die nicht gefilmt werden wollen, und genauso zum Schutz derjenigen, die filmen.

Bei Rückfragen steht die Ansprechperson des Kreises für Kommunikation gern zur Verfügung.
 

Download:

  • Handlungsempfehlung Bewegtbild-Aufnahmen (2024)

Weitere Formulare und Vordrucke im Jugendfußball

  • Zustimmungserklärung: Einsatz von Mädchen bei Jungenmannschaften
  • Antrag Rückstufung von Juniorinnen
  • Gastspielrecht Jugend
  • FLVW-Trainer-/Betreuerregeln
  • Antragsformular internationale Freundschaftsspiele /-turniere
  • Spielbericht Meisterschaft (Papierform) (bei Ausfall des elektronischen Spielberichts)
  • FLVW-Handlungsempfehlung Probetraining

Ansprechpersonen

DH Dustin Höse

Koordinator Spielbetrieb

Dustin Höse

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