Die Turnierbestimmung auch Durchführungsbestimmung genannt, ist das "Gesetz" der Dortmunder Hallenfußball Stadtmeisterschaft. Diese regeln den Aufbau der Sporthalle und des Spielfeldes, mit wie vielen Spielern gespielt werden darf, welche Spielberechtigung vorliegen muss und wie der Spielbericht freizugeben ist. Es geht auch darum mit welcher Spielkleidung jeder Verein anreisen muss, nach welchen Spielregeln gespielt wird, wie ein 8-Meter-Schießen abläuft und wie die Strafbestimmungen sind. Mit als letztes in den Durchführungsbestimmungen geht es noch um die Themen, Torwartspiel, Einsprüche und Ordnungsdienst.
Sporthalle und Spielfeld
Der Strafraum wird in der Vor- und Zwischenrunde nach den vorgegebenen Bestimmungen abgeklebt. Die Tore sind 5 Meter breit und 2 Meter hoch. Für den Strafstoß ist vom Mittelpunkt des Tores 8 Meter entfernt (Endrunde 9 Meter) ein Punkt zu markieren. Als Schuhwerk dürfen keine Stollenschuhe, Noppenschuhe und Schuhwerk, das schwarzen oder farbigen Abrieb auf dem Hallenboden hinterlässt, benutzt werden. Ausnahme bildet die Endrunde, da hier auf Kunstrasen gespielt wird.
Spieler
Eine Mannschaft darf aus höchstens 11 Spielern bestehen, von denen mindestens 3 und höchstens 5 inklusive Torhüter gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen. Die Nummerierung der Spieler ist für den jeweiligen Turniertag beizubehalten.
Spielberechtigung und Kadergrößen
Auf den Auswechselbänken und im gesamten Innenraum (hier Halle Huckarde, Halle Nord, Helmut-Körnig-Halle) haben sich nur die im Spielbericht (max. 11) aufgeführten Spieler und (max. 4) Teamoffizielle aufzuhalten. Die Einhaltung dieser Regelung wird durch die Kreisvertreter und dem Ordnungsdienst des Kreises und des Ausrichters überwacht. Spielberechtigt sind die Spieler*innen, die für Freundschaftsspiele ihres Vereines spielberechtigt sind.
Spielkleidung
Jeder Verein muss eine Ausweichkluft bereithalten. Sollte es zu einem Trikotwechsel kommen, wechselt die im Spielbericht erstgenannte Mannschaft. Kann das Spiel aufgrund der Tatsache, dass der Wechselpflichtige keine Ersatzkluft hat, nicht durchgeführt werden; ist das Spiel für den Wechselpflichtigen als verloren zu werten.
Die farbliche Gestaltung des Trikots, der Hose und der Stutzen der Spiel- und Ausweichkluft ist dem Schiedsgericht vor Beginn der Veranstaltung schriftlich zu melden. Der Kreis bittet um jeweils einfarbig abgestimmte Trikotsätze.
Spielregeln
Die Abseitsregel ist aufgehoben. Bei Seitenaus wird der Ball durch flaches Einkicken ins Spiel gebracht, woraus kein direktes Tor erzielt werden kann. Bei Toraus, verursacht durch die angreifende Mannschaft wird der Ball durch Werfen, Schießen oder Rollen vom Torwart ins Spiel gebracht (Abstoß). Der Abstoß darf nicht direkt in die gegnerische Hälfte gespielt werden, ansonsten wird ein Freistoß der gegnerischen Mannschaft von einem beliebigen Punkt von der Mittellinie ausgeführt. Beim Einkicken und bei der Ausführung von Straf-, Frei und Eckstößen sowie bei Anstößen müssen die Spieler*innen der gegnerischen Mannschaft mindestens 3 m vom Ball entfernt sein.
Wenn der Ball die Decke berührt, so wird ein Freistoß der gegnerischen Mannschaft von einem beliebigen Punkt von der Mittellinie ausgeführt. Alle Freistöße sind indirekt. Nach Abstoß ist der Ball erst nach Verlassen des Torraums im Spiel. Erfolgt die Spielfortsetzung (Ausnahme Strafstoß und Anstoß) nicht innerhalb von 4 Sekunden, wird das Spiel wie folgt fortgesetzt:
1. Bei Eckstoß mit Torabwurf
2. Beim Einkick, Einkick für den Gegner
3. Bei Freistoß, Freistoß für den Gegner
4. Bei Abstoß, Freistoß für den Gegner auf der Torraumlinie
5. Wenn der Torwart in seiner Spielhälfte den Ball mit der Hand oder dem Fuß kontrolliert, Freistoß für den Gegner.
Die Zeitvorgabe beginnt, sobald die ausführende Mannschaft in der Lage ist, das Spiel fortzusetzen. Auswechselungen können während des laufenden Spieles erfolgen. Der/Die einzuwechselnde Spieler darf erst das Spielfeld betreten, wenn der/die auszuwechselnde Spieler das Spielfeld verlassen hat. Auswechselungen sind nur in den separat gekennzeichneten Bereichen auf Höhe der Mittellinie gestattet. Die Spielfortsetzung mit Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der/die zusätzliche Spieler das Feld betreten hat. Innerhalb der letzten Spielminute eines jeden Spiels wird bei einer Spielunterbrechung die Spielzeit durch den/die Zeitnehmer*in angehalten und bei der Fortsetzung des Spiels auch wieder gestartet, ohne dass es eines Zeichens des/der Schiedsrichter*in bedarf.
-------------------------------------------------------------------------------
Spiel- bzw. Platzierungsentscheidungen von der Strafstoßmarke
Beide Mannschaften haben abwechselnd je fünf Torschüsse auszuführen.
Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren
erzielt haben, werden die Torschüsse abwechselnd fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher
Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat.
Ein*e Spieler*in darf erst ein zweites Mal antreten, wenn alle teilnahmeberechtigten Spieler*innen
(alle Spieler*innen, die für das betreffende Spiel im Spielbericht eingetragen sind und
spielberechtigt sind) bereits einen Schuss von der Strafstoßmarke ausgeführt haben.
Strafbestimmungen
I. Für Vergehen während des Spieles kann der/die Schiedsrichter*in folgende Strafen verhängen:
- Verwarnung
- Zeitstrafe (2 Minuten)
- Feldverweis auf Dauer
II. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter
Verwarnung ausgesprochen werden. Die Mannschaft kann bei Unterzahl wieder durch einen
Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens nach
Ablauf von 2 Minuten. Die Verhängung eines Feldverweises auf Zeit gegen einen Spieler ist
während eines Spiels nur einmal möglich. Bei einem weiteren strafbaren Vergehen dieses Spielers
im selben Spiel ist er auf Dauer des Feldes zu verweisen.
III. Eine Mannschaft, die einen Feldverweis auf Dauer hinnehmen musste, kann bei Unterzahl
wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat,
spätestens nach 2 Minuten.
Bei einem Feldverweis auf Dauer ist der Halleninnenraum durch den schuldigen Spieler zu
verlassen, wodurch eine Platzeinnahme auf der Strafbank ersatzlos entfällt.
IV. Feldverweise (rote Karte) werden nach der RuVo / WDFV geahndet. Der/die Spieler ist
automatisch für den Turniertag gesperrt.
Erhält ein*e Teamoffizielle*r einen Feldverweis, ist er/sie ebenfalls für den gesamten Turniertag
gesperrt. Der/die Teamoffizielle muss den Innenraum verlassen.
V. Wird durch Feldverweis auf Zeit oder Dauer die Zahl der Spieler*innen einer Mannschaft auf
weniger als zwei Feldspieler*innen verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten
die Bestimmungen für die Spielwertung bei verschuldetem Spielabbruch.
VI. Der gegnerischen Mannschaft wird ein Freistoß zugesprochen, wenn ein Spieler versucht,
durch Hineingleiten (Grätschen) von der Seite oder von hinten den Ball zu spielen, wenn ihn
der Gegner spielt.
Hat ein Spieler mit Hilfe einer Grätsche eine klare Tormöglichkeit vereitelt, so wird er auf
Zeit des Feldes verwiesen, sofern die Grätsche eindeutig als ballorientierte Spielweise gilt und es
sich nicht um ein Halten/Treten/Stoßen handelt.
Torwartspiel
Der Torhüter darf den Strafraum nicht verlassen, ausgenommen zur direkten Abwehr eines
Angriffes und zur Ausführung eines Strafstoßes. Bei einer direkten Abwehr außerhalb des
Strafraumes ist es unerheblich, wohin der Ball gespielt wird. Ein Tor kann aber daraus nicht direkt
erzielt werden. Der/die Torhüter*in darf den Ball, nachdem er/sie ihn mit den Händen kontrolliert
hat, genau wie beim Abstoß, nicht direkt in die gegnerische Hälfte spielen, ansonsten wird ein
Freistoß der gegnerischen Mannschaft von einem beliebigen Punkt von der Mittellinie ausgeführt.
Der Torhüter darf im Kampf um dem Ball, also um den Ball spielen zu können und zur
Abwehr eines Tores, grätschen. Ist der Ball im Spiel und der Torhüter gelangt an den Ball,
darf er den Ball maximal 4 Sekunden kontrollieren. Innerhalb dieser 4 Sekunden muss der
Torhüter den Ball abspielen. Spielt er den Ball nicht ab, wird ein Freistoß gegen den
Torhüter auf der Strafraumlinie verhängt.
Einsprüche
Über schriftliche Einsprüche entscheidet das vor Ort zuständige Schiedsgericht. Die Entscheidung
ist unanfechtbar. Die Einspruchsfrist beträgt 15 Minuten, gerechnet vom Ende des betroffenen
Spieles.
Teilnahmeberechtigt / Ausschluss
Teilnahmeberechtigt sind alle vom FLVW Kreis 11 eingeladenen Erstvertretungen bis einschließlich
Kreisliga B der Stadt Dortmund. Sollten Mannschaften zur Erfüllung des 72-er Teilnehmerfeldes
nötig werden, ist durch Erstvertretungen der Kreisliga C aufzufüllen; dies erfolgt nach der
Quotientenregelung. Alle Mannschaften gelten bis zur Auslosung lediglich als eingeladen.
Ist das Teilnehmerfeld bereits durch Vereine bis Kreisliga B erreicht, ist entsprechend der
Quotientenregelung bis zum Erreichen der Maximalteilnehmerzahl zu verfahren.
Allgemein
Der Kreisfußballausschuss (KFA) des Kreises behält sich vor, Erstvertretungen aufgrund von Fehlverhalten jeglicher Art von
der Hallenstadtmeisterschaft auszuladen. Die Teilnahmeverpflichtung und Anerkennung der
Bestimmungen erfolgt erst mit der Auslosung. Die Zusendung der Spielpläne, des Turniermodus
und der Durchführungsbestimmung erfolgt im Anschluss.
Bei Ausschreitungen jeglicher Art behält sich der Kreisfußballausschuss zudem vor, den jeweiligen
Verein – nach erfolgter Teilnahmeverpflichtung - von der nächsten Dortmunder
Hallenstadtmeisterschaft oder vom weiteren Turnierverlauf auszuschließen.
Sollten Mannschaften nach erfolgter Auslosung vom Wettbewerb zurückziehen, ist dies
entsprechend der Bestimmungen zu bestrafen; zudem erfolgt ein Ausschluss von der nächsten
Hallenstadtmeisterschaft.