Die Turnierbestimmung auch Durchführungsbestimmung genannt, ist das "Gesetz" der Dortmunder Hallenfußball Stadtmeisterschaft. Diese regeln den Aufbau der Sporthalle und des Spielfeldes, mit wie vielen Spielern gespielt werden darf, welche Spielberechtigung vorliegen muss und wie der Spielbericht freizugeben ist. Es geht auch darum mit welcher Spielkleidung jeder Verein anreisen muss, nach welchen Spielregeln gespielt wird, wie ein 8-Meter-Schießen abläuft und wie die Strafbestimmungen sind. Mit als letztes in den Durchführungsbestimmungen geht es noch um die Themen, Torwartspiel, Einsprüche und Ordnungsdienst.
Der Kreisfußballausschuss (KFA) des Kreises behält sich vor, Erstvertretungen aufgrund von Fehlverhalten jeglicher Art von der Hallenstadtmeisterschaft auszuladen. Die Teilnahmeverpflichtung und Anerkennung der Bestimmungen erfolgt erst mit der Auslosung. Die Zusendung der Spielpläne, des Turniermodus und der Durchführungsbestimmung erfolgt im Anschluss.
Bei Ausschreitungen jeglicher Art behält sich der Kreisfußballausschuss zudem vor, den jeweiligen Verein – nach erfolgter Teilnahmeverpflichtung - von der nächsten Dortmunder Hallenstadtmeisterschaft oder vom weiteren Turnierverlauf auszuschließen. Sollten Mannschaften nach erfolgter Auslosung vom Wettbewerb zurückziehen, ist dies entsprechend der Bestimmungen zu bestrafen; zudem erfolgt ein Ausschluss von der nächsten Hallenstadtmeisterschaft.

