Die ordentlichen Kreistage finden in der Regel alle drei Jahre an einem vom Kreisvorstand zu bestimmenden Tag und Ort statt.
Die Einberufung erfolgt durch den Kreisvorsitzenden oder seines Stellvertreters unter Bekanntgabe der Tagesordnung und ist im § 42 unserer Satzung verankert.
Die Kreise des Verbandes werden durch den Kreisvorstand verwaltet und geleitet. Der Kreisvorstand ist für die Erreichung des Verbandszwecks auf Kreisebene zuständig, soweit nicht eine übergeordnete Zuständigkeit gegeben ist.
Der Kreisvorstand besteht aus:
a) Kreisvorsitzender
b) Vorsitzender Fußball-Ausschuss
c) Vorsitzender Leichtathletik-Ausschuss
d) Vorsitzender Qualifizierung/Vereins- und Kreisentwicklung
e) Vorsitzender Jugend-Ausschuss
f) Kreiskassierer
Auf Vorschlag des Kreisvorsitzenden kann der Kreistag gemäß § 45 Absatz 3 bis zu drei weitere Mitglieder in den Vorstand wählen.
Der Kreisjugendausschuss (KJA) leitet den gesamten Jugendbereich des Kreises
Dies umfasst nicht nur die spieltechnische Abwicklung der Jugendstaffeln und die Aufsicht über den gesamten Jugendspielbetrieb, sondern auch alle weiteren Bereiche der sportlichen und außersportlichen Jugendarbeit. Der Jugendbereich nimmt so eine zentrale Rolle im Aufgabenfeld des Kreises ein.
Die Mitglieder des Kreisjugendausschusses werden alle 3 Jahre durch die Vereinsvertreter auf dem Kreisjugendtag gewählt.
Die Bestätigung der gewählten Vertreter*innen erfolgt dann am Kreistag. Im Vorfeld des Kreistages fand im Kreis der Kreisjugendtag statt.