Spielberechtigungen

Die Spielberechtigung für Jugendspieler wird von der Passstelle gemäß der Vorgaben in der JSpO/WDFV folgendermaßen erteilt:

Jg. Abm. mit Zust. ohne Zust. JSpO / WDFV
Freundschaftsspiele
Die Spieler/-innen aller Altersklassen erhalten eine Spielberechtigung ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Passstelle. § 11 (8)
Pflichtspiele (Meisterschaft / Pokal)
E- bis G-Jgd. 01.06. bis 30.06. ab 01.08. § 11 (4)
01.07. bis 31.05. 2 Monate nach Abmeldung
Jungen:
D-Jgd. bis A-Jungjg.
Mädchen:
D-Jgd. bis B-Jungjg.
01.05. bis 30.06. ab 01.08. ab 01.11. § 11 (5)
01.07. bis 30.04. 3 Monate nach Abmeldung 6 Monate nach Abmeldung § 11 (6)
alle Spiele
A- bis G-Junioren spätestens 6 Monate nach dem letzten Spiel § 13 Nr. 3

Darüber hinaus gilt:

  • Spieler des älteren A-Junioren- und B-Juniorinnen-Jahrgangs wechseln nach den Bestimmungen der Senioren bzw. SpO/WDFV (§ 11 (9) JSpO/WDFV).
  • Ein Junior kann in einem Spieljahr grundsätzlich nur für einen Verein eine Spielberechtigung für Pflichtspiele erhalten (§ 11 (1) JSpO/WDFV).
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