Aktueller Stand zum Trainingsbetrieb für Kinder in Dortmund

Die Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund vom 30. April gilt vom 3. bis zum 16. Mai mit folgendem Inhalt: „Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden.“

Die über die Gültigkeitsfrist hinaus gehende Regelung befindet sich noch in der Abstimmung. Geplant ist, dass – in Abhängigkeit der Rückkehr der Schulen in den Wechselunterricht – Sport in Gruppen nach den Regeln des Infektionsschutzgesetzes des Bundes erlaubt werden soll. Das bedeutet, wenn die Schulen wieder öffnen, wird in Dortmund das gemeinsame Training von maximal fünf Kindern bis 14 Jahren erlaubt sein.

In Absprache mit der Stadt Dortmund und dem StadtSportBund Dortmund e.V. halten wir Euch auf dem Laufenden.

Wir wünschen ein angenehmes Wochenende!

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