SSB, Ordnungsamt und Kreis informieren: Zuschauer*innen auf Sportanlagen

Die ersten Spiele im Fußballkreis Dortmund sind bereits absolviert, am Wochenende folgen viele weitere Duelle auf Dortmunds Sportanlagen. Grund genug, um auf die wichtigen Regeln für die Zuschauer*innen auf den Sportanlagen hinzuweisen.
„Wir freuen uns sehr, dass wieder Sportveranstaltungen auf den Sportplätzen in Dortmund stattfinden können. Um so wichtiger ist es, dass wir uns dabei an die geltenden Regeln halten. Aus diesem Grund haben wir dieses komplexe Thema gemeinsam mit dem SSB und dem Ordnungsamt aufbereitet.“ Timo Lammert – Koordinator Öffentlichkeitsarbeit
Das Wichtigste im Überblick:
In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 ist der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen im Freien unter Beachtung folgender Maßgaben möglich:
- fest zugewiesene Sitz- oder Stehplätze
- sichergestellte besondere Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und Stehplätze
- Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand, wobei bei festen Sitzplätzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht
- Auslastung auf höchstens einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität.
Das heißt, eine einfache Erfassung der Kontaktdaten reicht nicht aus. Es muss dokumentiert sein, welche Person sich an welchem Sitz- oder Stehplatz aufgehalten hat. Dies gilt auch für Eltern oder andere Begleitpersonen während des Trainingsbetriebs. Wir bitten, diese Regelung bei den Planungen zu berücksichtigen.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.