
Alles in Ordnung? Ordnung muss sein. Der Begriff Ordnung kommt so oft in unserer Alltagssprache vor, dass er gewöhnlich kaum einer Erläuterung bedarf. Nur findet sich auf diesen Seiten eben der Titel „Satzung und Ordnungen“. Und da schaut dieses A-Z natürlich mal genauer hin, denn diese Ordnungen sind eben speziell.
Wir nähern uns mit der juristischen Ordnung: „Die Ordnung [lat. ordo – Reihe] meint die erste Form der Beziehung, Verhältnis zwischen Teilen eines Ganzen untereinander sowie zwischen Teilen und Ganzem. Sie ist auf der Grundlage von Regeln und Gesetzen (im philosophischen und juristischen Sinn) im Hinblick auf die Einheit der Teile gestaltet und festgelegt“, lernen wir auf der Fachseite „Juraforum“.
Neben der göttlichen und natürlichen Ordnung geht es im Fußball und in der Leichtathletik, die ihre eigenen Ordnung haben, um die menschliche Ordnung. „Jede Menschengruppe muss sich bei Strafe ihres Unterganges eine Ordnung schaffen“, heißt es laut Definition. Und da Fußball und Leichtathleten ihren Sport noch lange betreiben wollen, haben wir auch im Kreis unsere Ordnungen.
Diese gestalten Satzungsregelungen aus oder konkretisieren diese. Im Vereinsrecht sind Ordnungen oft ergänzende Regelwerke zur Satzung. So stehen unterhalb der FLVW-Satzung unter anderem die Finanzordnung, die Ehrungsordnung und die oft zitierte Geschäftsordnung. Unsere Leichtathleten kennen die Leichtathletik-Ordnung, die LA-Schlichtungsordnung, die Fußballer ihre Fußballordnung, die Fußballjugendordnung sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter. In einem dritten Zweig gibt es die Freizeit- und Gesundheitssport-Ordnung.
Und wer sich nicht an die Ordnungen hält, bezahlt das ungeliebte Ordnungsgeld. Aber Ordnung muss dann doch eben auch sein, damit alles in Ordnung bleibt, um zum Anfang zurückzukehren.
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[Alex Nähle]