Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Junioren u. Juniorinnen 2021/2022 im Kreis Dortmund
Die Verbindlichkeit dieser Durchführungsbestimmungen ergibt sich aus der Veröffentlichung auf der Homepage unter www.flvw-dortmund.de und in der OM 33 am 19.08.2022.
Version Rev. 01 vom 15.08.2021
Zuständig für die Durchführung der Wettbewerbe ist der Kreisjugendausschuss (KJA) des Kreises 11.
Die Einteilung der Staffeln, sowie die Einsetzung der Staffelleiter*innen ergeben sich aus den entsprechenden Veröffentlichungen und werden vom KJA – unanfechtbar vorgenommen.
Eine Übersicht und die Kontaktdaten der zuständigen Personen findet Ihr hier.
Für die Durchführung der Jugendspiele im Kreis Dortmund gilt, so nicht in diesen Bestimmungen anders angegeben, die Jugendspielordnung in Verbindung mit der Spielordnung des WDFV sowie die aktuell gültigen Fußballregeln des DFB.
Die G- und F-Junioren spielen im sogenannten Fair Liga Play Modus (siehe Punkte 21) zu Saisonbeginn eine einfache Findungsrunde. Nach deren Abschluss werden die Staffeln in entsprechende Finalrunden neu zusammengestellt. Zusätzlich werden im Laufe der Saison Spielrunden zu den neuen Spielformen durchgeführt.
In den jeweils höchsten Spielklassen auf Kreisebene der Sonderklasse (KLA) für A-bis E-Junioren, kann grundsätzlich maximal eine Mannschaft pro Verein spielen. Sollten sich mehr Mannschaften pro Verein in einer Altersklasse für die Sonderklasse qualifizieren, führt dies zu Nichtaufstieg- bzw. Zwangsabstieg der jeweils unteren Mannschaft.
Die restlichen Teams der A- bis E-Junioren spielen in der Kreisliga Dortmund (KLB) zunächst eine einfache Qualifikationsrunde.
Anschließend spielen die jeweils Bestplatzierten der Qualifikationsstaffeln gemäß den Aufstiegsregelungen in neu zu bildenden Hauptrunden der Kreisliga Dortmund in einer Doppelrunde um den Aufstieg in die Sonderklasse. Die nächstplatzierten Teams der Qualifikationsrunden spielen in weiteren Hauptrunden entsprechend ihrer vorigen Platzierungen in der Qualifikationsrunde um die jeweilige Staffelmeisterschaft.
Am Ende der Saison spielen bei der E- und D-Jugend dann zusätzlich alle Staffelmeister der Kreisliga Dortmund (nur KLB) in Turnierform um die Dortmunder E- bzw. D-Jugend Feldmeisterschaft. Hierzu ergehen rechtzeitig gesonderte Turnierbestimmungen.
Ein freiwilliger Rückzug (gilt auch für ein 3-faches Nichtantreten) während der Qualifikationsrunden kann immer nur für die niedrigste gemeldete Mannschaft innerhalb einer Spiel- und Altersklasse beantragt werden.
Sollten andere Teams eines Vereins als das niedrigste durch ein 3-faches Nichtantreten aus dem Spielbetrieb ausscheiden, wird die spielleitende Stelle automatisch das tiefste Team eines Vereins aus der Spielklasse entfernen.
Weitere Details sowie alle Fragen bzgl. Auf- und Abstieg findet Ihr hier.
Alternative Spielmöglichkeiten für Mannschaften mit leistungsschwächeren oder weniger Spielern:
Bei den E- und D-Junioren wird den Vereinen ein Ligaspielbetrieb als Kreisliga C ohne Aufstiegsmöglichkeit als Alternative für leistungsschwächere Mannschaften angeboten.
Weitere alternative Spielmöglichkeiten wie bspw. das „Norweger Modell“ und das Modellprojekt „Runterstufung von Mädchen“ nach §33 JSpO/WDFV bedürfen in allen Altersklassen der vorherigen Beantragung und der Genehmigung des KJA.
Die einmal getroffene Wahl des Spielbetriebes der Mannschaften ist einmalig und verbindlich.
Der Samstag und der Sonntagvormittag (z. B. 9:15 Uhr oder 11:00 Uhr) sind grundsätzlich dem Jugendspielbetrieb vorbehalten.
Die spielleitende Stelle hat das Recht, Juniorenspiele auch innerhalb der Woche anzusetzen, wenn er dies aus organisatorischen Gründen für erforderlich hält.
Können am Samstag / Sonntagvormittag Jugendspiele wegen Platzsperre oder zu hoher Kapazität von Juniorenmannschaften nicht durchgeführt werden, so muss an den Wochentagen innerhalb der Woche vor dem angesetzten Spieltag gespielt werden. Ist dieses ebenfalls nicht möglich, so hat der Platzverein für die festgesetzten Spiele einen Ausweichplatz zu beschaffen.
Sollte der Platzverein keinen entsprechenden Platz stellen können, wird die spielleitende Stelle das Spiel auf einen neutralen Platz ansetzen.
Die einzuhaltenden amtlichen Anstoßzeiten sind samstags zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr und sonntags zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr.
Überkreislich angesetzte Spiele sowie auch angesetzte Pokalspiele und deren Vorrangigkeit sind zu beachten.
Für den Spielbetrieb der G- bis C-Junioren sind für den Samstag zunächst lediglich die Spieltage fix angesetzt und die Anstoßzeiten müssen vom Heimverein im DFBnet bis spätestens 10 Tage vor dem angesetzten Spieltag den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden.
Sollte der Heimverein dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden die Spiele von der spielleitenden Stelle zeitlich fix terminiert und gfs. ein Ordnungsgeld verhängt.
Spiele innerhalb der Woche (Werktagspiele)
Die Spiele der G- bis F- Junioren sollten nicht vor 16:30 Uhr, die der E- bis D- Junioren nicht vor 17:00 Uhr und die der C-bis A- Junioren nicht vor 18:00 Uhr angesetzt werden.
Frühere Anstoßzeiten sind nur mit Zustimmung des Gegners und des Staffelleiters möglich.
Spielverlegungen (grundsätzlich nur vorziehen) auf einen anderen Wochentag oder auch unter Flutlicht sind in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der beiderseitigen Zustimmung sowie der Genehmigung durch die spielleitende Stelle.
Die Spielverlegung ist vorab zunächst mit dem Spielgegner abzustimmen. Der Spielverlegungsantrag ist anschließend ausschließlich über das DFBnet-Modul Spielverlegung zu stellen und durch den gegnerischen Verein innerhalb von drei Tagen im DFBnet zu bearbeiten.
Die Mitteilung über die Spielverlegung muss grundsätzlich fünf Tage vor dem Spiel bei der spielleitenden Stelle eingegangen sein.
Die Information über die Entscheidung der spielleitenden Stelle erfolgt ebenfalls über das DFBnet-Postfach.
Spielverlegungswünsche per E-Mail werden nicht bearbeitet.
Spielverlegungen / Absetzungen von Jugendspielen wegen schulischen, beruflichen, gesellschaftspolitischen oder religiösen Reisen oder Veranstaltungen können von der spielleitenden Stelle vorgenommen werden, wenn spätestens fünf Tage vor dem Spiel ein schriftlicher Antrag mit entsprechender Namensauflistung und schriftlicher Bescheinigung der betreffenden Institution vorgelegt wird.
Es müssen mindestens 3 Stammspieler*innen der Mannschaft betroffen sein, die in den vorhergehenden 4 Spielen mindestens 2 x in der Mannschaft zum Einsatz gekommen sind.
Bei Nichteinhaltung der Antragsfrist oder bei unvollständiger Einreichung der Unterlagen kann der Antrag grundsätzlich abgewiesen werden.
Bei kurzfristigen Änderungen (<drei Tage vor dem angesetzten Spiel), die im Einvernehmen mit der spielleitenden Stelle erfolgt sind, (Spielverlegung, Verschiebung der Anstoßzeit, Änderung der Spielstätte) sind Schiedsrichter*in und der Gastverein umgehend fernmündlich zu informieren.
Spiele, die für die Meisterschaft oder den Auf- und Abstieg von Bedeutung sind, müssen am letzten Spieltag gemeinsam durchgeführt werden. Eine Spielverlegung von Spielen des letzten Spieltages ist darum im Normalfall nicht zugelassen.
Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn alle hiervon betroffenen Vereine schriftlich ihr Einverständnis erklären, oder die Spiele keine Relevanz für Meisterschaft, Auf- oder Abstieg haben.
Bis 7 Tage vor dem Spiel darf ohne Zustimmung des Gegners, aber mit Zustimmung der spielleitenden Stelle, die angesetzte Spielstätte gewechselt werden (Bsp. Kunstrasen auf Rasen usw.).
Eine kurzfristige Änderung der Spielstätte ist nur mit Zustimmung des Gegners und der spielleitenden Stelle möglich.
Erfolgt die Änderung am Spieltag, muss die beiderseitige Zustimmung im Spielbericht durch die/den Spielleiter*in oder Schiedsrichter*in unter „Besondere Vorkommnisse“ vermerkt werden.
Ein Spielverzicht ist nur im beiderseitigen Einverständnis und mit Zustimmung der spielleitenden Stelle zulässig. Die Zustimmung kann nur bei triftigen und nachvollziehbaren Gründen erteilt werden.
Ein Spielverzicht nach dem 01.05.2022 ist aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit nicht möglich.
Der Antrag auf Spielverzicht ist bis spätestens 5 Tage vor dem angesetzten Spiel per DFBnet Postfach an die spielleitende Stelle zu stellen.
Bei einem 3-maligen Nichtantritt wird eine entsprechende Mannschaft des Vereins vom Spielbetrieb ausgeschlossen und ist somit erster Absteiger der Staffel.
Wenn ein Platz mehrfach oder kurzfristig gesperrt wird, ist die spielleitende Stelle berechtigt, die Durchführung des Spieles auf einer anderen Spielstätte anzuordnen.
Binnen 5 Tage nach der Sportanlagensperre ist dem Staffelleiter eine Bescheinigung durch den Sportstätteneigentümer bzw. den Sport und Freizeitbetriebe Dortmund vorzulegen.
Bei Spielabsagen aufgrund vorliegender Coronamaßnahmen bitten wir §47a SpO/WDFV zu beachten. Hier gilt die jeweils gültige Fassung.
Freundschaftsspiele bzw. Turniere können jederzeit durchgeführt werden, wenn der Pflicht-/ Pokalspielbetrieb oder andere amtliche kreis- oder verbandsseitige Veranstaltungen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Freundschaftsspiele aller Mannschaften sind durch den Heimverein spätestens 2 Tage vor dem Spieltermin im DFBnet einzustellen.
Kurzfristigere Ansetzungen sind nur nach Rücksprache mit der spielleitenden Stelle und dem SR-Ansetzer zulässig. Für alle Freundschaftsspiele und Turniere ist immer der Spielbericht-Online zu erstellen.
Turniere / Spielfeste sind immer genehmigungspflichtig und müssen über das entsprechende Formblatt des KJA Dortmund der spielleitenden Stelle bis 4 Wochen vor dem ersten Turnierspiel beantragt werden.
Wird der Turnierantrag nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, gilt diese Veranstaltung als nicht genehmigt.
Turniere bei der F- und G-Jugend sind als Spielfeste durchzuführen. Ein Sieger darf hier nicht ermittelt werden.
Sollte der Sammelspielbericht bzw. das Modul Vereinsturnier im DFBnet ausnahmsweise nicht genutzt werden (können), so sind immer schriftliche Turnierspielberichte (Formular) zu erstellen.
Alle Spielberichte sind der spielleitenden Stelle dann innerhalb von 7 Tagen nach dem Turnier zuzusenden. Jeder Spielbericht muss mindestens die Angabe eines Mannschaftsverantwortlichen enthalten.
Grundsätzlich darf jeder Verein nur zwei Turniere pro Altersklasse und Spieljahr durchführen. Hier ist auch die Ausrichtung von Feld- oder Hallenstadtmeisterschaften in den jeweiligen Städten zu berücksichtigen.
Bei den D- Junioren und jünger kann der Verein eigene Schiedsrichter*innen zur Durchführung einsetzen. Dies ist dem KSA bis 2 Wochen vor dem ersten Turnierspiel anzuzeigen.
Für alle Spiele findet grundsätzlich der Spielbericht-Online im DFBnet Anwendung.
Zur Bearbeitung des DFBnet-Online Spielberichts hat der Heimverein Schiedsrichter*in und der Gastmannschaft den Zugang zu einem Computer / Tablett mit funktionierendem Internetzugang zu ermöglichen.
Gemäß den Datenschutzrichtlinien ist die Veröffentlichung der Spielberichte im Internet zulässig.
Die Altersgrenze für die Veröffentlichung von Spielernamen ist systemseitig auf ab 16 Jahre eingestellt.
Sollen darüber hinaus einzelne Spieler*innen ab 16 Jahre im Spielbericht mit dem Vermerk „nicht veröffentlichen“ gekennzeichnet werden, so ist der spielleitenden Stelle spätestens vor dem Spieltag eine unterschriebene entsprechende Erklärung der Eltern im Original vorzulegen. Sammelerklärungen für eine gesamte Mannschaft sind nicht zulässig.
Unter „Teamoffizielle“ sind je Mannschaft immer ein/e Trainer*in, ein/e Mannschaftsverantwortliche*r (Betreuer*in der Mannschaft) einzutragen.
Der Heimverein trägt ferner noch eine verantwortliche Person für den Ordnungsdienst verpflichtend in den Spielbericht ein. Die weiteren Eingaben (Co-Trainer*in, Offizielle, Physio etc.) sind freiwillig. Dort können bei Bedarf auch mehrere Personen genannt werden.
Zusätzlich ist je Team ein/e nichtneutraler Schiedsrichterassistent*in zunächst vorab am Spieltag im Inforeiter des Spielberichts anzulegen und später beim Spielverlauf vom SR auszuwählen. Die Angaben für die SRA für Spiele im Fair-Play-Liga Modus bei den G- und F-Junioren entfallen.
Bei den G- und F-Junioren ist im Inforeiter der Spielbegleiter mit Namen und Vereinszugehörigkeit zu erfassen und beim Spielverlauf im Feld „Schiedsrichter“ auszuwählen.
Alle Eintragungen erfolgen mit vollständig ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen. Es dürfen nur die Personen eingetragen werden, die auch beim Spiel tatsächlich anwesend sind. Mit der Eintragung im Spielbericht, wird die Anwesenheit dieser Personen beim Spiel vom jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen bestätigt. Alle im Spielbericht eingetragenen Personen müssen Mitglied eines Vereins im DFB sein.
Der/die Schiedsrichter*in bzw. Spielleiter*in hat direkt nach dem Spiel vor Ort den Spielbericht Online in Anwesenheit beider Vereinsvertreter (Mannschaftsverantwortliche*r laut Spielbericht) freizugeben. Vor der Freigabe haben die Vereinsvertreter die Eintragungen zur Kenntnis zu nehmen. Die am Spiel beteiligten Vereine sollten unterstützend die Eingabe der Torschützen*innen mit dem/die Schiedsrichter*in bzw. Spielleiter*in abgleichen.
Ist ein Verein mit den vorgenommenen Eintragungen im Spielbericht nicht einverstanden, so hat er dieses innerhalb von drei Tagen nach Ablauf des Spieltages der spielleitenden Stelle über das DFBnet-Postfach mitzuteilen.
Ist die Erstellung des Spielberichtes Online am Spielort ausnahmsweise nicht möglich, so ist der Spielbericht in Papierform (Formular) zu erstellen. Verantwortlich für die Bereitstellung des Papierspielberichts ist der Heimverein. Im Papierspielbericht ist der Grund der Nichterstellung des Spielberichts Online anzugeben. Der Heimverein ist verpflichtet dem Schiedsrichter*in / Spielleiter*in einen ausreichend frankierten Briefumschlag mit der Anschrift der spielleitenden Stelle zu übergeben. Der/die Schiedsrichter*in bzw. Spielleiter*in hat den Spielbericht noch am Spieltag entsprechend abzusenden.
Beide beteiligten Vereine sind ferner verpflichtet, den Spielbericht Online „Teil 1 (Aufstellungen)“ sobald dies technisch möglich ist, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, im DFBnet vollständig nachzupflegen und freizugeben.
Weiterhin ist nach Spielende unabdingbar der Punkt Spielergebnisse (siehe Punkt 12) vom Heimverein zu beachten und ggf. sobald dies technisch möglich ist, durchzuführen.
Ausdrucke (auch in Auszügen) von Spielberichten dürfen nur für Vereins- und Kreisinterne Zwecke gefertigt werden. Sollten Spielberichte von Verbandsfremden Institutionen (Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, o. a.) angefordert werden, so ist diese Anforderung an den VKJA weiterzuleiten der alles Weitere mit der Verbandsgeschäftsstelle koordiniert.
Der Heimverein hat für eine ausreichende Anzahl von Ordnungskräften zu sorgen. Die Ordner sind entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Der/die für den Ordnungsdienst verantwortliche Vereinsmitarbeiter*in des Heimvereins (Vereinsmitglied) ist im Spielbericht unter Leiter Ordnungsdienst vollständig mit Vor- und Nachnamen einzutragen.
Beim Einsatz des Spielberichts Online können bei den Spielen auf Kreisebene in allen Altersklassen bis zu 8 Auswechselspieler*innen in den Spielbericht eingetragen werden.
Sollte trotzdem ein/e Spieler*in zum Einsatz kommen, der vorher nicht im Spielbericht eingetragen wurde, so ist die Eintragung nach erfolgtem Einsatz des Spielers durch den SR / Spielleiter zu ändern, damit die Auswechselung im „Bericht zum Spiel“ eintragen werden kann.
Bei allen Spielen auf Kreisebene dürfen in den Altersklassen A- bis C-Jugend insgesamt bis zu vier Spieler und in den Altersklassen D- bis E-Jugend fünf Spieler je Mannschaft ausgetauscht werden.
In allen Spielen auf Kreisebene ist ferner das Wiedereinwechseln von ausgewechselten Spielern erlaubt.
Im Spielbericht-Online ist nur die erste Einwechselung eines jeden Spielers (auch ohne Zeitangabe) einzutragen.
Der/die Schiedsrichter*in bzw. Spielleiter*in überprüft vor Spielbeginn, ob die Spielberechtigungen der/die im Spielbericht eingetragenen Spieler*innen gegeben und ob die im Spielbericht eingetragenen Spieler auch tatsächlich anwesend sind.
Die Überprüfung der Spielberechtigung ist hierbei grundsätzlich über das DFBnet in digitalisierter Form vorzunehmen. Die Vereine sind verpflichtet, dafür die Passbilder der Spieler in die Spielberechtigungsliste im DFBnet hochzuladen. Arbeitshilfen stehen auf der FLVW-Internetseite zur Verfügung.
https://www.flvw.de/amateurfussball/organisation/spielerfotos-im-dfbnet/
Die technische Voraussetzung (z. B. Smartphone oder Tablett) zur Überprüfung hat jeweils die betreffende Mannschaft (Verein) zu stellen. Alternativ kann die Spielberechtigung auch durch die Vorlage einer über das DFBnet ausgedruckten Spielberechtigungsliste mit Foto kontrolliert werden.
Kann eine Überprüfung der Spielberechtigung nach den vorgenannten Möglichkeiten in Einzelfällen nicht durchgeführt werden, erfolgt die Prüfung der Spielberechtigung durch die Vorlage des Spielerpasses mit Lichtbild (Passprüfung).
Sollte eine Spielrechtsprüfung für einen Spieler nicht möglich sein, hat der SR dieses unter „Sonstige Vorkommnisse“ im Spielbericht zu vermerken.
Bei den Spielen der G- und F-Junioren im sogenannten Fair Liga Play Modus findet ebenfalls eine Spielrechtsprüfung statt, die durch je einen Vereinsvertreter gemeinsam vor dem Spiel durchgeführt wird.
Bei der Anwendung des Spielbericht-Online entfällt die Ergebniseingabe, da mit der Freigabe des Spielberichtes auch das Ergebnis eingestellt wird. Der gastgebende Verein hat sich davon zu überzeugen, dass der Spielbericht auch tatsächlich freigegeben wurde.
Ist die Freigabe durch den/die SR nicht erfolgt oder kann der Spielbericht-Online nicht genutzt werden, ist der gastgebende Verein verpflichtet, das Spielergebnis oder gegebenenfalls einen Spielausfall umgehend, jedoch spätestens eine Stunde nach dem Spielende, in das DFBnet einzustellen.
Die Schiedsrichteransetzungen auf Kreisebene erfolgen durch den KSA Dortmund über das DFBnet.
Die Einladungspflicht gemäß § 18 (1) JSpO/WDFV gegenüber dem Gastverein und SR entfällt damit.
Allerdings müssen, bei kurzfristigen Änderungen (< zwei Tage vor dem angesetzten Spiel), die im Einvernehmen mit dem Staffelleiter erfolgt sind (Spielverlegung, Verschiebung der Anstoßzeit, Änderung der Spielstätte, Spielausfall, etc.), der angesetzte SR sowie der Gastverein vom Heimverein zusätzlich zur Information per elektronischem Postfach rechtzeitig telefonisch informiert werden.
Schiedsrichter werden grundsätzlich angesetzt für alle
– Pokalspiele der A- bis E- Junioren und D- bis B- Juniorinnen
– Meisterschaftsspiele der Kreisliga A (A- bis D-Junioren; B- Juniorinnen)
– Meisterschaftsspiele der Kreisliga B (A- bis D-Junioren)
– Freundschaftsspiele A- bis C-Junioren
Für Freundschaftsspiele mit Beteiligung von überkreislichen Mannschaften (C-Jugend Westfalenliga, bzw. Landesliga oder Bezirksligateams), kann bei Bedarf ein Gespann angefordert werden. Dies ist bei der Eingabe des Freundschaftsspiels im DFBNET unter Bemerkung vorab mit anzugeben.
Bei Freundschaftsspielen mit Beteiligung von A- bzw. B-Jugend Westfalenligamannschaften oder höher (Bundesliga, C-Jugend Regionalliga), ist entsprechend den Durchführungsbestimmungen der VSA zuständig. Für diese Spiele werden grundsätzlich Schiedsrichter-Teams angesetzt.
Falls ein angesetzter Schiedsrichter nicht erscheint, bzw. kein Schiedsrichter angesetzt wurde, so müssen sich beide Vereine auf einen neutralen amtlichen Schiedsrichter einigen.
Sollte kein neutraler amtlicher Schiedsrichter gefunden werden, so hat ein nichtneutraler amtlicher Schiedsrichter das Vorrecht der Spielleitung.
In allen anderen Fällen einigen sich beide Vereine auf einen Spielleiter (Mitglied im Verein).
Im Zweifel entscheidet das Los, das Spiel hat grundsätzlich stattzufinden.
Die Einigung, (Losergebnis) ist vor Spielbeginn im Spielbericht zu vermerken und die Anschrift nebst Vereinszugehörigkeit des Spielleiters dort anzugeben.
Spielleiter (Vereinsvertreter) gelten als Schiedsrichter mit allen Rechten und Pflichten und sind u. a. verpflichtet, eine Spielrechtsprüfung durchzuführen.
Freundschaftsspiele der E- und D-Junioren können, so sich beide Vereine hierauf verständigen, auch entsprechend dem Fair-Play-Liga Modus d. h. mit einem reinen Spielbegleiter als Beobachter durchgeführt werden. Die Einträge im Spielbericht Online sind dem Fall entsprechend auszuführen.
Zur Ermittlung aller Tabellenplätze, die nichts mit der Meisterschaft bzw. Auf- und Abstieg zu tun haben, wird zunächst die Summe der erreichten Punkte und dann die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren herangezogen.
Weitergehende Regelungen zur Wertung der Tabellen mit Relevanz für Auf- und Abstieg bzw. Finalrunden findet Ihr hier.
Die Gruppenersten aus der Kreisliga A, der A-, B- und C-Junioren steigen direkt in die Bezirksliga auf.
Der Meister der Sonderklasse bei den D-Junioren ist berechtigt an der Aufstiegsrunde zur Bezirksliga teilzunehmen.
Steigt eine Mannschaft durch Verzicht nicht auf oder ist nicht aufstiegsberechtigt, so geht das Aufstiegsrecht grundsätzlich an die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft der Staffel, in der der verzichtende (nicht berechtigte) Verein gespielt hat. Steigt keine der ersten drei Mannschaften einer Staffel auf, entfällt das Aufstiegsrecht für diese Staffel.
Als Frist für den Verzicht auf das Aufstiegsrecht bzw. die errungene Spielklassenzugehörigkeit gilt der letzte Spieltag einer Saison.
Die detaillierten Auf- und Abstiegsberechtigung aller Altersklassen findet Ihr hier.
Pflichteingaben im DFBnet Meldebogen sind
– die Anschrift der Jugendabteilung (Postanschrift Jugend),
– der Name und die Kontaktdaten des/der Jugendleiter*in.
Zudem muss der Verein für jede gemeldete Mannschaft zumindest
– den/die verantwortlichen Trainer*in und
– eine/n Mannschaftsverantwortliche*n
in der Spielberechtigungsliste bzw. im Vereinsmeldebogen (hier mit Kontaktdaten) eintragen.
Die Spielstätten im DFBnet sind prinzipiell verbindlich.
Grundsätzliche oder temporäre Änderungen der Spielstätte (nicht einmalige Verlegungen) sind dem Koordinator Spielbetrieb sofort mitzuteilen.
Informationen zu Spielverlegungen, Neuansetzungen etc. werden ausschließlich über das DFBnet-Postfach verschickt. Dies kann ausgegeben Gründen auch teilweise kurzfristig passieren. Die Vereine sind darum grundsätzlich verpflichtet, die E-Mails im DFBnet-Postfach regelmäßig und zeitnah abzurufen.
Rechtsstreitigkeiten auf Kreisebene werden in erster Instanz vor dem Kreisjugendsportgericht (KJSG 11) verhandelt. Entscheidungen über die Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse des Kreisjugendsportgerichts (KJSG 11) gehen entsprechend §24 (3) RuVO / WDFV an das BJSG 5.
Die Einspruchs- und Rechtsmittelgebühren betragen:
- Instanz: Kreisjugendsportgericht (KJSG 11): 25,00 Euro
- Instanz: Bezirksjugendsportgericht (BJSG 5): 50,00 Euro
Die Einspruchsgebühren sind auf das Konto des
FLVW Kreis Dortmund
Sparkasse Dortmund
IBAN: DE71 4405 0199 0731 0042 34
BIC: DORTDEXXX
zu überweisen.
Die Einspruchsgebühren sind innerhalb der Frist (§ 58 (1) RuVO/WDFV) zu zahlen.
Bitte bei Einzahlungen in Jugendangelegenheiten immer den Betreff Jugend im Verwendungszweck angeben.
An der Ausspielung nehmen alle gemeldeten ersten Juniorenteams der A- bis E-Jugend sowie der B- bis D-Juniorinnen des Kreises 11, Dortmund verpflichtend teil.
Mannschaften die mit ihren ersten Mannschaften in der WDFV Regionalliga oder der DFB Bundesliga spielen, können auf freiwilliger Basis ebenfalls am Spielbetrieb des Kreispokals teilnehmen, sind jedoch nicht zur Teilnahme verpflichtet.
Alle weiteren Bestimmungen zum Pokalspielbetrieb sind den gesonderten Durchführungsbestimmungen des Kreises zum Junioren Kreispokal 2021/2022 zu entnehmen.
Die Spiele der G-, F-, E- und D-Junioren finden auf verkleinertem Spielfeld statt. (verringerte Spieleranzahl)
Hierzu wurden vom WDFV im Anhang zur JSpO gesonderte / angepasste Spielregeln und Feldgrößen veröffentlicht, die beim Spielbetrieb auf Kreisebene im Fußballkreis Dortmund zur Anwendung kommen und hier konkretisiert bzw. im Details angepasst wurden.
Die Anzahl zulässiger Auswechselspieler ist dabei bei der G- und F-Jugend beliebig, bei der E- und D-Jugend dürfen bis zu 5 Spieler beliebig ein- bzw. ausgewechselt werden.
Die Spiele der D-Junioren auf Kreisebene werden längs zur Spielrichtung von 16er zu 16er ausgetragen. Das Spielfeld sollte ca. 70 x 50 m groß sein. (Außenlinien entsprechend einrücken) In Sonderfällen (z. b. bei hoher Platzauslastung durch den Spielbetrieb) können die Spiele auch auf einer Spielfeldhälfte (quer) ausgetragen werden und damit zeitgleich mit einem G-, F- oder E-Jugend Spiel. Das D-Jugend Spielfeld sollte dann ebenfalls ca. 70 x 50 m groß sein. (Torauslinie ca. 1-2 m einrücken)
Die Entscheidung über den ausnahmsweisen Spielfeldaufbau quer ist im Einzelfall oder ggfs. auch im Regelfall vorab (spätestens 7 Tage vor dem Spiel) bei der spielleitenden Stelle zu melden. Eine hohe Platzauslastung durch den Trainings- oder Testspielbetrieb gilt nicht als Begründung.
Die weiteren vorgeschriebenen Spielfeldgrößen 35m x 25m bei der G-Jugend, 40m x 35m bei der F-Jugend und 55m x 35m bei der E-Jugend sind bzgl. der realen Größe in etwa (± 5m) einzuhalten.
Skizzen und Beispiele dienen hier vornehmlich zur Orientierung und nicht zur exakten Größendarstellung.
Den Kindern soll im Rahmen der so genannten Fair Play Liga ein kindgerechtes Fußballspielen ermöglicht werden. Freude und Spaß stehen hier im Vordergrund.
Eltern und Zuschauer sollen einen Abstand von ca. 15 Metern zum Spielfeld einhalten und auch keinen sportlichen Einfluss auf das Spielgeschehen nehmen. Die Abstandsregel für die Zuschauer gilt insbesondere auch für genehmigte gesonderte Kleinspielfelder.
Im Innenraum bzw. auf dem Sportplatz sollen sich ferner nur max. 2 Trainer*innen / Betreuer*innen je Team aufhalten.
Für die Einhaltung dieser Regel ist der Heimverein, hier namentlich der im Spielbericht vermerkte Leiter Ordnungsdienst verantwortlich.
Die Spiele werden ohne Schiedsrichter ausgetragen. Die Kinder sollen alle Entscheidungen grundsätzlich selbst treffen. Unterstützt werden die Kinder hier von einem regelkundigen Spielbegleiter.
Der/die zu neutralem Verhalten verpflichtete Spielbegleiter*in (muss Mitglied eines Vereins sein) wird vor dem Spiel von beiden Trainer*innen bestimmt und wird im Spielbericht im Inforeiter mit Namen und Vereinszugehörigkeit erfasst sowie im Spielverlauf im Feld „Schiedsrichter“ zugeordnet. Ein SRA ist nicht einzutragen.
Der/die Spielbegleiter*in greift nur dann selber ins Spielgeschehen ein, wenn er/sie von den Kindern gefragt wird oder bei einem groben Regelverstoß, der als solcher von den Kindern nicht selber erkannt wird. Ferner ist er/sie für die Einhaltung der Spielzeit (An- und Abpfiff) verantwortlich. Der/die Spielbegleiter*in hat bei möglichen Unstimmigkeiten unter den Mannschaftsbeteiligten (Trainern oder Spielern) deeskalierend einzuwirken.
Staffelleiter
B-Juniorinnen: Andrea Respondek
A-/B-Junioren: Thomas Schramm
C-Junioren: Mario Hildebrand
D-Junioren: Marcel Sellung
E-Junioren: Heiner Parthesius
F-Junioren: Simone Hildebrand
G-Junioren: Marcel Plastow
Die Staffelleiter stehen als Ansprechpartner für alle Meisterschafts-, Kreispokal- und Freundschaftsspiele in der jeweiligen Altersklasse zur Verfügung.
> Hier geht es zu den Kontaktdaten.
Koordination
Dustin Höse
Koordinator Jugendspielbetrieb
Mail: dustin.hoese@flvw.de
Tel.: +49 151 26325038