Vereins- und Kreisentwicklung
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Über den Ausschuss
Der Ausschuss für Vereins- und Kreisentwicklung (AVK) bietet zahlreiche Ansatzpunkte für eine breit gefächerte Bildungsarbeit und hat zum Ziel, die ehrenamtlichen Mitarbeiter für ihre Aufgaben im Verein fit zu machen.
Der AKV ist somit eine Servicestelle für die zahlreichen Mitarbeiter in den Vereinen, die eine zeitgemäße, attraktive und zielgruppenspezifische Qualifizierung für Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, Vereinsfunktionäre sowie Fußball-Unterrichtende an den Schulen, bekommen möchten.
Höhere Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten - Änderungen in 2021
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Gute Nachricht für gemeinnützige Sportvereine: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 zahlreiche Entlastungen für gemeinnützige Vereine beschlossen. Die Änderungen im Überblick:
- Anhebung des Übungsleiter-Freibetrages von 2.400 € auf 3.000 €
- Anhebung des Ehrenamts-Freibetrages von 720 € auf 840 €
- Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 € auf 45.000 €
- Anhebung der Kleinbetragsspende von 200 € auf 300 €
- Aufhebung der Pflicht, zufließende Mittel zeitnah verwenden zu müssen, soweit die jährlichen Einnahmen 45.000 € nicht übersteigen

Anke Bohlander
Aufgaben:
• Vorsitzende des AVK
• Koordinieren/Steuern und Informationsweitergabe zu den Bereichen:
– der Vereins- und Kreisentwicklung, QZ-Angebote
– Gesellschaftliches Engagement
– Freizeit- und Gesundheitssport
• Organisieren von kreislichen QZ-Seminaren, QZ-Schulungen und Vorstandstreffs
• Vereinsberatung / Unterstützung der Vereine auf Anforderung

Andrea Bokelmann


Hannah Goosmann
