Update: Spielbetrieb im Fußballkreis Dortmund

Im Rahmen einer Kreisvorstandssitzung am Abend des 8. Juli wurden folgende Punkte bezüglich des Spielbetriebs im Fußballkreis Dortmund beschlossen:

Grundsätzliches zu Freundschaftsspielen im Kreis

Die aktuell gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung lässt nicht-kontaktfreie Wettbewerbsformen mit einer Anzahl von maximal 30 Personen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu. Gleichzeitig warnt der FLVW vor den nach wie vor bestehenden Gefahren einer Corona-Infektion. Deswegen spricht der Kreis 11 Dortmund nachfolgende Vorgaben zur Aufnahme von Freundschaftsspielen im Kreis aus.

Grundsätzlich haben sich alle Vereine an die gültige Corona Schutzverordnung und an die behördlichen Auflagen zu halten. Zudem ist die Vorlage eines genehmigten Hygienekonzeptes und dessen Einhaltung zwingend vorgeschrieben. Der Gastgeber wird zwingend verpflichtet, vor Betreten der Sportanlage die Gastmannschaft über das vor Ort gültige Hygienekonzept ausreichend zu informieren.

Vorgaben zu Freundschaftsspielen im Kreis

Freundschaftsspiele sind ab dem 25.07.2020 wieder unter den oben erwähnten Punkten und unter folgenden zusätzlichen Bedingungen erlaubt:

  • Es dürfen max. 30 Sportler auf dem Platz sein, d. h., zu den 30 Sportlern gehören je Mannschaft 11 Spieler plus je 4 Ergänzungsspieler. Diese sind vor Spielbeginn im Spielbericht aufzuführen. Abweichungen von den genannten Spielern sind nicht zulässig. Die Höchstgrenze von 15 Spielern je Verein ist nicht zu überschreiten.
  • Es dürfen max. 100 weitere Personen auf die Anlage. Dazu gehören Trainer, Betreuer, SR, SR-Assistenten, Ordner, Vereinsmitarbeiter, etc..
  • Die Ergänzungsspieler dürfen auf der Auswechselbank Platz nehmen – allerdings nur, wenn diese groß genug ist. Dieses hängt natürlich von der Beschaffenheit der jeweiligen Platzanlage ab, sicherheitshalber empfehlen wir einen Mund- Nasenschutz, sollte der Abstand nicht eingehalten werden können.
  • Der gastgebende Verein muss sich an die Corona-Regeln halten, Hygienepläne bei der jeweiligen Stadt eingereicht haben und auf den Sicherheitsabstand von 1,5 m achten. Dazu bereitet jeder Verein eine Namensliste der geplanten Spieler vor, in der sich jeder persönlich einzutragen hat. Die Listen sind vom gastgebenden Verein einzusammeln und 4 Wochen aufzubewahren.
  • In den Umkleidekabinen dürfen sich zeitgleich nur max. 10 Personen aufhalten. Das ist für Fußballteams kaum durchführbar. Es wird daher dringend empfohlen einen Hinweis an die teilnehmenden Vereine/Mannschaften zu geben, umgezogen zu der Veranstaltung zu erscheinen und auch nach dem Spiel sofort wieder die Platzanlage zu verlassen. Dem SR ist eine gesonderte Kabine zur Verfügung zu stellen.
  • Jeder Zuschauer, SR u. SRA, Mitarbeiter der Vereine, Trainer, Betreuer etc. am beteiligten Spiel, muss sich zwecks Rückverfolgung in eine vorbereitete Namensliste mit Datum, Zeiten, Anschrift, Telefonnummer und Unterschrift eintragen.
  • Der Heimverein ist verpflichtet, das Betreten/Verlassen der Sportanlage zu dokumentieren.

Turniere / mehrere Spiele pro Tag

Bis auf Weiteres wird der Kreis DO keine Turniere, o. ä. Veranstaltungen genehmigen. Dies gilt ausdrücklich nur für Tagesturniere. Vorbereitungsturniere über mehrere Tage mit beispielsweise nur zwei Spielen pro Tag können gemäß der o.g. Regelungen stattfinden.

Zeitlicher Ablauf von F-Spielen

Die F-Spiele müssen zeitlich so angesetzt werden, dass zwischen Abpfiff und Anpfiff des Folgespiels eine Pause von 60 Minuten vorgesehen ist. Andernfalls wird die jeweils spielleitende Stelle das Spiel absetzen. Zudem ist zu gewährleisten, dass den Folgemannschaften der Zutritt zur Sportanlage erst erlaubt wird, wenn die Beteiligten des Vorspiels die Platzanlage verlassen haben. Etwaige Vereinsmitarbeiter sind davon ausgenommen, müssen sich aber in der nun neuen Anwesenheitsliste erneut eintragen.

Hinweis zu den Altersklassen der G- bis D-Junioren

Es darf nur ein Spiel zeitgleich auf der gesamten Sportanlage stattfinden. Die andere Platzhälfte ist freizuhalten.

Weitere Hinweise

Sollten sich in Zukunft besondere Situationen im Rahmen der Corona-Pandemie ergeben, behält sich der Kreis vor, neue aktuelle Entscheidungen zu treffen.

Freundschaftsspiele werden nur dann zulässig, wenn sie mindestens 3 Tage vor Spielbeginn im DFBnet eingetragen sind. Kurzfristige Änderungen/Ansetzungen sind mit der jeweils spielleitenden Stelle abzustimmen.

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