UPDATE 17.10.2020: Spielbetrieb Corona auf Kreisebene

Das Land NRW hat mit gestriger Sitzung folgende Regelungen erlassen; diese gelten ab heute 17.10.2020!
Mit Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt vor Ort die „Gefährdungsstufe 2“:
  • Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
Nach Rücksprache mit den Sport- und Freizeitbetrieben vom heutigen Tage sind somit auch auf Dortmunder Sportanlagen diese Regelungen
mit sofortiger Wirkung umzusetzen. Eine genauere Präzisierung in Bezug auf die Zuschauerzahl folgt dann im Laufe der Woche; hier ist zu klären,
ob die vorhandenen Konzepte eine Erweiterung der Zuschauerzahl auf über 100 bereits abdeckt. Da dies aber sicher erst mit Beginn der Woche zu
klären ist, sind Stand heute nur 100 Zuschauer zulässig!
Ferner noch einmal der Hinweis, dass auf allen Sportanlagen im Fußballkreis Dortmund eine Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gilt! Auch
dies ist eine Vorgabe des Landes NRW und greift bei einer Inzidenz höher 35!
Der Kreisvorstand Dortmund bittet alle Vereine um verantwortungsvolle Umsetzung der klaren und nachvollziehbaren Vorgaben im Sinne des Infektions-
schutzes. Auch wir als FußballGEMEINSCHAFT sind angehalten uns höchst verantwortungsvoll zu verhalten und so den zukünftigen Spielbetrieb zu gewährleisten.
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