UPDATE 27.10.2020: Spielbetrieb Corona auf Kreisebene / Nutzung Vereinsheim

In letzter Zeit erreichten die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zahlreiche Hinweise auf „gesellige Zusammenkünfte“ in Vereinsheimen. Unabhängig von der Tatsache, dass die Coronaschutzverordnung hier klare Regelungen trifft: (§ 10, Satz 8 – „nur Nutzung für zulässige Veranstaltungen unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben“) und das Vereinsheime in der Regel über keine Konzession als Gaststätte verfügen, halten die Sport- und Freizeitbetriebe das Verhalten einiger Vereine für extrem bedenklich und absolut unverantwortlich.

Das Thema ist zu brisant, als dass man hier noch ein Auge zudrücken möchte. Daher werden von dort in enger Abstimmung mit dem Ordnungsamt demnächst verstärkt Kontrollen durchgeführt. Neben einem deftigen Bußgeld und weiteren ordnungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen droht auch der dauerhafte Entzug der Nutzungserlaubnis für die Sportanlage durch die Sport- und Freizeitbetriebe.

Der Kreisvorstand bittet alle Vereine um Einhaltung der Regelungen!

Nach oben