Quelle: FLVW
„Wir sind im Verband verantwortlich für alle uns anvertrauten Menschen, insbesondere den uns anvertrauten Kindern. Wir setzen uns daher aktiv mit verschiedenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen im Verband ein“, so Andrea Bokelmann, Beisitzerin im Präsidium und verantwortlich für das Thema Kinderschutz/PSIG im FLVW.
Für unsere Vereine halten wir Beratungsangebote und weitere Informationen aus unseren Netzwerken vor. Ein Verein, der sich offensiv mit dem Aspekt der Prävention und Intervention auseinandersetzt, wird auf Dauer für Eltern und Kinder attraktiv sein. Allein die Tatsache, dass Sie sich mit dem Thema anfangen zu beschäftigen, hält potentielle Täter*innen zwar noch nicht von Übergriffen ab, allerdings setzen Sie damit ein klares Zeichen.Der FLVW ist ebenfalls bereits seit mehreren Jahren aktiv auf dem Gebiet des Kinderschutzes und der Prävention sexualisierter und interpersoneller Gewalt. Als Mitglied im LSB-Qualitätsbündnis haben wir mittlerweile alle wichtigen Kriterien im Umgang mit dem Thema selbst bearbeitet und können wertvolle Tipps zur Einführung im Verein geben. Gemeinsam und behutsam entwickeln wir Schritt für Schritt das Thema mit Ihnen im FLVW weiter.
Anlaufstelle des Verbandes
Seit Anfang Oktober haben wir wertvolle Unterstützung bekommen: Astrid Kraning wird den Vereinen und uns noch intensiver helfen. Alle Vereine, die Hilfe benötigen, haben nun eine weitere kompetente Anlaufstelle für Rückfragen. Alle Meldungen und Informationen an die Anlaufstelle bleiben selbstverständlich vertraulich.Ein wichtiger Hinweis: Unsere Anlaufstelle übernimmt nicht die Aufklärung und Ahndung von Vorkommnissen, wir verstehen uns ausschließlich als zentrale Stelle zur Vermittlung von externer Hilfe und zum Herstellen von Kontakten. Unsere Anlaufstelle hört zu, sammelt Informationen und gibt Ratschläge für das weitere Vorgehen. Sie stellt Informationen zur Verfügung, stellt Kontakte her etc.; alles in Absprache und abgestimmt mit der Arbeitsgruppe.
Erweitertes Führungszeugnis und Risikoanalyse
Dies sind zwei wichtige Bausteine für ein Schutzkonzept, welches seit 2022 laut Gesetz in NRW alle Vereine entwickeln müssen. Hierbei gibt es unterschiedlichen Fristen zu beachten. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat auf seiner Homepage die folgende Übersicht der Fristen für die Entwicklung von Schutzkonzepten bereitgestellt:- Mit dem Beschluss des Jugendtages der Sportjugend NRW am 3.11.2022 sowie der Mitgliederversammlung des LSB NRW am 25.02.2023 haben die Mitgliedsorganisationen sich verpflichtet, bis zum 31.12.2024 ein Schutzkonzept vorzulegen. Gleiches gilt für Vereine, die durch Weiterleitung Kinder- und Jugendförderplanmittel erhalten.
- FSJ- und BFD-Einsatzstellen müssen bis zum 01.09.2026 für das Bildungsjahr 2026/ 2027 Schutzkonzepte vorweisen.
- Für Sportvereine, die nicht unter die vorgenannten Regeln fallen liegen bisher keine Fristen vor. Vereinen wird jedoch empfohlen, sich bereits jetzt auf den Weg zur Erstellung eines Schutzkonzepts zu machen, da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist damit zu rechnen, dass einzelne Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich die Vergabe von Fördermitteln ebenfalls an die Umsetzung von Schutzkonzepten knüpfen und entsprechende Fristen setzen.
Um unsere Vereine zu unterstützen, gibt es seit Mitte 2023 in jedem Kreis Ansprechpersonen für das Thema. Eine erste Schulungsmaßnahme für diesen Personenkreis hat stattgefunden, weitere werden folgen. Ziel muss es sein, in jedem Kreis ein funktionierendes Netzwerk aufzubauen, welches aus unterschiedlichen Stakeholdern wie Kinderschutzbund, Jugendamt, KSB /SSB und Polizei besteht. Denn schließlich geht es nicht nur darum, Übergriffe zu verhindern, sondern auch das Bewusstsein für das Thema in den Vereinen zu schärfen.
Erwähnen möchten wir an dieser Stelle aber auch, dass es bereits eine Menge Vereine gibt, die sich des Themas bereits angenommen haben oder sich auf den Weg machen. Diese können im Übrigen auch das kostenfreie VIBSS-Angebot des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen nutzen. Und natürlich unterstützen wir die „Orange the world 2023“ - Kampagne der UN. Diese macht seit 1991 auf Gewalt aufmerksam: vom Internationalen Tag der Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25.11. bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte.
Nur gemeinsam können wir was ändern, denn Schweigen schützt die Falschen!
Wen können Sie ansprechen, wenn Sie Hilfe brauchen?
- Tel.: 110 (Polizei)
- Tel.: 116 016 (Hilfetelefon für Frauen)
- Tel.: (0 23 07) 371 523 und E-Mail: Anlaufstelle@flvw.de (Anlaufstelle FLVW)
- Tel.: (0 23 07) 371 481 (Astrid Kraning / Fachkraft Prävention)